Schnelle Antworten
Auf häufige Fragen
Sie haben eine Frage zu den Themen Wohnungseigentum, Verwaltung, Rauchmelderwarnpflicht oder Legionellenprüfung – hier finden Sie Antwort.
Zum Eintritt zeichnen Sie drei Geschäftsanteile in Höhe von je 180,00 Euro. Sie müssen – wie Sie es von Vereinen kennen – keinen laufenden Mitgliedsbeitrag zahlen.
Vor der Anmietung einer Wohnung müssen Sie Mitglied bei der Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG werden.
Sie füllen unseren Mitgliedsantrag aus und geben ihn in unserer Geschäftsstelle ab. Gerne lernen wir Sie bei dieser Gelegenheit auch persönlich kennen. Über die Aufnahme in die Genossenschaft entscheidet dann der Vorstand.
Bei der Anmietung Ihrer Wohnung zeichnen Sie 3 Geschäftsanteile. Zu diesen Pflichtanteilen kommen weitere Geschäftsanteile entsprechend der Größe und Ausstattung der Wohnung. Sie müssen kein zusätzliche Mietkaution leisten.
Die Geschäftsanteile werden auf Ihr Mietgliedskonto gebucht. Auf die Geschäftsanteile erhalten Sie – außer im Eintrittsjahr – jährlich eine gewinnabhängige Dividende. Diese lag in der Vergangenheit bei vier Prozent pro Jahr. Die Mitgliedschaft ist für Sie also auch eine sichere und renditestarke Kapitalanlage.
Mit dem Geld aus Ihrem Anteil und Ihrer monatlichen Miete finanzieren wir zum Einen den Neubau und Ankauf von Häusern für unsere Mitglieder. Zum Anderen investieren wir es in Komfort und Service. Dazu gehören regelmässige Modernisierungen und Instandhaltung. So kommt Ihnen Ihr Geld wieder in Form einer stets einwandfreien und zeitgemäßen Wohnung zu Gute.
In einer für Sie neun Lebensituation – zum Beispiel durch Nachwuchs – benötigen Sie vielleicht eine andere Wohnung. In diesem Fall finden wir für Sie bestimmt neue und passende Räumlichkeiten in unserem Bestand. Als Mitglied bevorzugen wie Sie bei der Suche.
Als Mitglied können Sie entweder einen Mitgliedervertreter wählen oder selbst für dieses Amt kandidieren. So sorgen Sie indirekt dafür, dass das erwirtschaftete Geld immer zu Ihrem Wohl verwendet wird.
Durch Ihre Kündigung der Mietwohnung können Sie die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden. Ihre Genossenschaftsanteile können Sie ganz oder teilweise kündigen. Im letzteren Fall bleiben Sie Mitglied und proftieren weiterhin von eine anteiligen Dividende. Ihre ganz oder teilweise gekündigten Anteile werden im Folgejahr nach Feststellung der Bilanz in der Vertreterversammlung an Sie ausbezahlt.
Wir rechnen als Vermieter jährlich die Betriebskosten für jeden Mieter ab. Ihnen liegt sicher an einer klar verständlichen Abrechnung. Darum stellen wir Ihnen eine Musterabrechnung mit detailierten Erklärungen zum Herunterladen bereit. [LINK zu Formularen] Die fünf häufigsten Fragen dazu beantworten wir Ihnen hier
Zu den Betriebskosten zählen Grundsteuer, Kosten für Wasserversorgung, Abwasser, Energie für Warmwasser und Heizen, Heizungsanlage und die dafür nötige Energie, Wartung von Aufzug und Feuerlöschern, Gebäudereinigung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabelanschluss, Grünflächenpflege sowie die Beleuchtung von Außenbereich, Treppenhaus, Flur, Waschküche und anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen.
Sie können schon mit kleinen DIngen viel erreichen. Dazu gehört richtiges Heizen und Lüften – schon ein Grad weniger senkt Ihren Energieverbrauch um 6 Prozent. Auch beim bewußten Umgang mit Wasser erreichen Sie einen spürbaren Spareffekt. Ihre Kosten für den Restmüll verringern Sie ganz einfach durch Mülltrennen.
Als Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden. Sie enthält darum eine Aufstellung der Gesamtkosten, eine Angabe zum Verteilerschlüssel, die Berechnung Ihres Anteils, eine Anrechnung Ihrer Vorauszahlungen sowie einen Saldo – also eine Gutschrift oder Nachzahlung.
Bei einem Lastschriftmandat verrechnen wir Ihr Guthaben mit Ihrer nächsten Miete. Die Miete wird dann in diesem Monat entsprechend niedriger. Im Fall von laufenden Mietüberweisungen oder einem Dauerauftrag wird Ihr Guthaben auf Ihr Mietkonto überwiesen und Sie können dann darüber verfügen.
Ob Sie zu Hause sind oder nicht – das merken Sie nur an Ihren Verbrauchskosten. Doch Betriebskosten enstehen immer. Dazu gehören Kosten für Hausmeister, Aufzug, Grundkosten für Heizen und Warmwasser. Diese werden anteilig an die Wohnfläche berechnet.
Sie können Ihre Wohnung ausschließlich per Brief kündigen. Es gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von drei Monaten – auch bei Umzug in ein Pflegeheim oder im Sterbefall und anderen Fall
Sie können Ihren Stellplatz oder Ihre Garage ausschließlich per Brief kündigen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den mietvertraglichen Vereinbarungen.
Sie können Ihre Mitgliedschaft ausschließlich per Brief kündigen. Ihre Kündigung muss spätestens bis zum 30.09. eines Jahres bei uns eingehen. Ihre Geschäftsanteile zahlen wir dann im folgenden Jahr an Sie aus .
Für ein gutes Zusammenleben haben wir allgemeingültige Regeln. Das PDF können SIe hier herunterladen.
Sie möchten ein Tier in der Wohnung halten. Stellen Sie dazu bitte einen schriftlichen Antrag bei der Genossenschaft. Bei einem Hund geben Sie die Rasse und einen Betreuer des Tieres während Ihrer Arbeitszeit an. Wir entscheiden dann über Ihren Antrag im Sinn eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens
Rauchwarnmelder erkennen bereits erste Anzeichen von Brandrauch und geben durch ein akustisches Signal laut Alarm. So können Sie sich als Bewohner bei einem Brand rechtzeitig in Sicherheit bringen. Ein PDF mit den jeweils zuständigen Installationsbetrieben können Sie hier herunterladen.