Sie möchten ein Tier in der Wohnung halten. Stellen Sie dazu bitte einen schriftlichen Antrag bei der Genossenschaft. Bei einem Hund geben Sie die Rasse und einen Betreuer des Tieres während Ihrer Arbeitszeit an. Wir entscheiden dann über Ihren Antrag im Sinn eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens