Abrechnungen / Betriebskosten – Häufige Fragen
Als Interessent werden sich ein paar Fragen stellen – wir geben Ihnen gerne die Antworten darauf.
Wir rechnen als Vermieter jährlich die Betriebskosten für jeden Mieter ab. Ihnen liegt sicher an einer klar verständlichen Abrechnung. Darum stellen wir Ihnen eine Musterabrechnung mit detailierten Erklärungen zum Herunterladen bereit. [LINK zu Formularen] Die fünf häufigsten Fragen dazu beantworten wir Ihnen hier
Zu den Betriebskosten zählen Grundsteuer, Kosten für Wasserversorgung, Abwasser, Energie für Warmwasser und Heizen, Heizungsanlage und die dafür nötige Energie, Wartung von Aufzug und Feuerlöschern, Gebäudereinigung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabelanschluss, Grünflächenpflege sowie die Beleuchtung von Außenbereich, Treppenhaus, Flur, Waschküche und anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen.
Sie können schon mit kleinen DIngen viel erreichen. Dazu gehört richtiges Heizen und Lüften – schon ein Grad weniger senkt Ihren Energieverbrauch um 6 Prozent. Auch beim bewußten Umgang mit Wasser erreichen Sie einen spürbaren Spareffekt. Ihre Kosten für den Restmüll verringern Sie ganz einfach durch Mülltrennen.
Als Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden. Sie enthält darum eine Aufstellung der Gesamtkosten, eine Angabe zum Verteilerschlüssel, die Berechnung Ihres Anteils, eine Anrechnung Ihrer Vorauszahlungen sowie einen Saldo – also eine Gutschrift oder Nachzahlung.
Bei einem Lastschriftmandat verrechnen wir Ihr Guthaben mit Ihrer nächsten Miete. Die Miete wird dann in diesem Monat entsprechend niedriger. Im Fall von laufenden Mietüberweisungen oder einem Dauerauftrag wird Ihr Guthaben auf Ihr Mietkonto überwiesen und Sie können dann darüber verfügen.
Ob Sie zu Hause sind oder nicht – das merken Sie nur an Ihren Verbrauchskosten. Doch Betriebskosten enstehen immer. Dazu gehören Kosten für Hausmeister, Aufzug, Grundkosten für Heizen und Warmwasser. Diese werden anteilig an die Wohnfläche berechnet.