Als Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden. Sie enthält darum eine Aufstellung der Gesamtkosten, eine Angabe zum Verteilerschlüssel, die Berechnung Ihres Anteils, eine Anrechnung Ihrer Vorauszahlungen sowie einen Saldo – also eine Gutschrift oder Nachzahlung.