Sie können Ihre Wohnung ausschließlich per Brief kündigen. Es gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von drei Monaten – auch bei Umzug in ein Pflegeheim oder im Sterbefall und anderen Fall
Sie können Ihre Wohnung ausschließlich per Brief kündigen. Es gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von drei Monaten – auch bei Umzug in ein Pflegeheim oder im Sterbefall und anderen Fall