Kündigungen – Häufige Fragen
Als Interessent werden sich ein paar Fragen stellen – wir geben Ihnen gerne die Antworten darauf.
Sie können Ihre Wohnung ausschließlich per Brief kündigen. Es gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von drei Monaten – auch bei Umzug in ein Pflegeheim oder im Sterbefall und anderen Fall
Sie können Ihren Stellplatz oder Ihre Garage ausschließlich per Brief kündigen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den mietvertraglichen Vereinbarungen.
Sie können Ihre Mitgliedschaft ausschließlich per Brief kündigen. Ihre Kündigung muss spätestens bis zum 30.09. eines Jahres bei uns eingehen. Ihre Geschäftsanteile zahlen wir dann im folgenden Jahr an Sie aus .