Durch Ihre Kündigung der Mietwohnung können Sie die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden. Ihre Genossenschaftsanteile können Sie ganz oder teilweise kündigen. Im letzteren Fall bleiben Sie Mitglied und proftieren weiterhin von eine anteiligen Dividende. Ihre ganz oder teilweise gekündigten Anteile werden im Folgejahr nach Feststellung der Bilanz in der Vertreterversammlung an Sie ausbezahlt.