Mieten – Häufige Fragen
Als Interessent werden Sie sich ein paar Fragen stellen – wir geben Ihnen gerne die Antworten darauf.
Zum Eintritt zeichnen Sie drei Geschäftsanteile in Höhe von je 180,00 Euro. Sie müssen – wie Sie es von Vereinen kennen – keinen laufenden Mitgliedsbeitrag zahlen.
Vor der Anmietung einer Wohnung müssen Sie Mitglied bei der Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG werden.
Sie füllen unseren Mitgliedsantrag aus und geben ihn in unserer Geschäftsstelle ab. Gerne lernen wir Sie bei dieser Gelegenheit auch persönlich kennen. Über die Aufnahme in die Genossenschaft entscheidet dann der Vorstand.
Bei der Anmietung Ihrer Wohnung zeichnen Sie 3 Geschäftsanteile. Zu diesen Pflichtanteilen kommen weitere Geschäftsanteile entsprechend der Größe und Ausstattung der Wohnung. Sie müssen kein zusätzliche Mietkaution leisten.
Die Geschäftsanteile werden auf Ihr Mietgliedskonto gebucht. Auf die Geschäftsanteile erhalten Sie – außer im Eintrittsjahr – jährlich eine gewinnabhängige Dividende. Diese lag in der Vergangenheit bei vier Prozent pro Jahr. Die Mitgliedschaft ist für Sie also auch eine sichere und renditestarke Kapitalanlage.
Mit dem Geld aus Ihrem Anteil und Ihrer monatlichen Miete finanzieren wir zum Einen den Neubau und Ankauf von Häusern für unsere Mitglieder. Zum Anderen investieren wir es in Komfort und Service. Dazu gehören regelmässige Modernisierungen und Instandhaltung. So kommt Ihnen Ihr Geld wieder in Form einer stets einwandfreien und zeitgemäßen Wohnung zu Gute.
In einer für Sie neun Lebensituation – zum Beispiel durch Nachwuchs – benötigen Sie vielleicht eine andere Wohnung. In diesem Fall finden wir für Sie bestimmt neue und passende Räumlichkeiten in unserem Bestand. Als Mitglied bevorzugen wie Sie bei der Suche.
Als Mitglied können Sie entweder einen Mitgliedervertreter wählen oder selbst für dieses Amt kandidieren. So sorgen Sie indirekt dafür, dass das erwirtschaftete Geld immer zu Ihrem Wohl verwendet wird.
Durch Ihre Kündigung der Mietwohnung können Sie die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden. Ihre Genossenschaftsanteile können Sie ganz oder teilweise kündigen. Im letzteren Fall bleiben Sie Mitglied und proftieren weiterhin von eine anteiligen Dividende. Ihre ganz oder teilweise gekündigten Anteile werden im Folgejahr nach Feststellung der Bilanz in der Vertreterversammlung an Sie ausbezahlt.