• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Fußzeile springen
Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG (GWO)

Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG (GWO)

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Die Wohnungsbau Genossenschaften
  • Die GWO
    • Zahlen, Daten, Fakten
    • Genossenschaftsmodell
    • Mitgliedschaft
    • Leitbild
    • Standorte
    • Referenzobjekte
    • Historie
    • Partner / Verbände
    • Karriere / Jobs
    • Geschäftsbericht
  • Aktuelles
    • Termine / Veranstaltungen
    • Projekte
    • Neuigkeiten/Presse
    • Fotogalerie
    • Archiv
  • Mieten
    • Mitglied werden
    • Mietangebote
  • Kaufen
    • Leistungen
    • Kaufangebote
  • Verwalten
  • Services
    • Schadensmeldung / Mängel
    • Häufige Fragen
    • Formulare
  • Kontakt
    • Geschäftsstellen
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
Startseite > FAQs
  • Alle
  • Aktuelles
    • Neuigkeiten
    • Presse
  • Archiv
  • Projekte
    • Neubau
  • Referenzobjekte
  • Startseite

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder erkennen bereits erste Anzeichen von Brandrauch und geben durch ein akustisches Signal laut Alarm. So können Sie sich als Bewohner bei einem Brand rechtzeitig in Sicherheit bringen.

Haustiere

Sie möchten ein Tier in der Wohnung halten? Stellen Sie dazu bitte einen schriftlichen Antrag bei der Genossenschaft. Bei einem Hund geben Sie die Rasse und einen Betreuer des Tieres während Ihrer Arbeitszeit an. Wir entscheiden dann über Ihren Antrag im Sinn eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens.

Hausordnung

Für ein gutes Zusammenleben haben wir allgemeingültige Regeln. Das PDF dazu können Sie hier herunterladen. Hausordnung PDF

Kündigung der Mitgliedschaft

Sie können Ihre Mitgliedschaft ausschließlich per Brief kündigen. Ihre Kündigung muss spätestens bis zum 30.09. eines Jahres bei uns eingehen. Ihre Geschäftsanteile zahlen wir dann im folgenden Jahr an Sie aus.

Kündigung des Stellplatzes oder der Garage

Sie können Ihren Stellplatz oder Ihre Garage ausschließlich per Brief kündigen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den mietvertraglichen Vereinbarungen.

Kündigung der Wohnung

Sie können Ihre Wohnung ausschließlich per Brief kündigen. Es gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von drei Monaten – auch bei Umzug in ein Pflegeheim oder im Sterbefall.

  • Seite 1
  • Seite 2
  • Seite 3
  • Seite 4
  • Nächste Seite aufrufen »

Footer

  • Die GWO
    • Zahlen, Daten, Fakten
    • Genossenschaftsmodell
    • Mitgliedschaft
    • Leitbild
    • Standorte
    • Referenzobjekte
    • Historie
    • Partner / Verbände
    • Karriere / Jobs
    • Geschäftsbericht
  • Aktuelles
    • Termine / Veranstaltungen
    • Projekte
    • Neuigkeiten
    • Presse
  • Mieten
    • Mitglied werden
    • Mietangebote
  • Kaufen
    • Leistungen
    • Kaufangebote
  • Verwalten
    • Leistungen
  • Services
    • Schadensmeldung / Mängel
    • Häufige Fragen
    • Formulare
  • Kontakt
    • Geschäftsstellen
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular

© Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG (GWO)

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung