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Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG (GWO)

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Startseite > Datenschutzerklärung > Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO Bereich Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO Bereich Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO
Bereich Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Genossenschaft für Wohnbau Oberland eG (GWO)
Marktplatz 18, 88471 Laupheim


Datenschutzbeauftragter


Externer Datenschutzbeauftragter bestellt über
WTS Wohnungswirtschaftliche Treuhand Stuttgart GmbH
Herdweg 52/54, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711/16345410, Mail: dsb-wts@wts-vbw.de


Zweckbestimmung der Datenverarbeitung

Verwaltung der Mitgliedschaft

  1. Mitgliederwesen (Führung der Mitgliederliste)
  2. Dividendenausschüttung
  3. Abfrage KiStAM
  4. Meldung § 45d EStG
  5. Finanzbuchhaltung

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung


Rechtfertigung

  1. Vertrag : Mitgliedschaft, Migliedschaftsantrag, Satzung
  2. Gesetz: Genossenschaftsgesetz, Einkommensteuergesetz, Buchhaltungspflichten nachGenossenschaftsgesetz

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

1.Intern

  • Geschäftsführung
  • Vorstand
  • Weitere Abteilungen des Unternehmens, die mit der Verarbeitungstätigkeit bzgl. der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis beauftragt sind
  • Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungspflichten bzw. von diesem beauftragte Sachverständige
  • Dritte
  • Datenschutzbeauftragter

2. Extern

  • IT-Dienstleister bzw. Softwaresystemhäuser für EDV-Anwendungen (z.B. externe IT-Administration, ERP- Systemhersteller, etc.)
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berater
  • Notare
  • Andere Mitglieder (Einsicht in Mitgliederliste gem. Genossenschaftsgesetz)
  • Fremde Dritte (Einsicht in Mitgliederliste sofern berechtigtes Interesse nachgewiesen wird) Insolvenzverwalter (bei Privatinsolvenz des Mitglieds)

3. Ämter und Behörden (die Daten werden aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vom Notar beim Abschluss des Kaufvertrages weitergeleitet )

  • Finanzbehörden

Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten

Es erfolgt keine Übermittlung in Staaten außerhalb der EU und ist auch nicht geplant


Nach Artikel 13 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung zu stellende Informationen

1.Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf:

1.1 Auskunft über Ihre gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten
1.2 Berichtigung Ihrer hinterlegten personenbezogenen Daten
1.3 Löschung Ihrer nicht mehr benötigten Daten
1.4 Einschränkung der Nutzung Ihrer Daten
1.5 Widerspruch (speziell bei zuvor gegebenen Einwilligungen)
1.6 Datenübertragbarkeit

2. Speicherdauer
2.1 Daten aufgrund eines Mitgliedschaftsantrags werden gelöscht, wenn es nicht zur Aufnahme in die Genossenschaft kommt und gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Nachweisfristen der Löschung nicht entgegenstehen.
2.2 Bei laufenden Mitgliedschaftsverhältnissen erfolgt die Speicherung nach den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.
2.3 Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt die Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.

3. Widerruf bei Einwilligung
Erfolgt die Speicherung Ihrer Daten aufgrund Ihrer Einwilligung, können Sie die Einwilligung widerrufen. Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt auf vertraglicher Grundlage bzw. aufgrund einer Vertragsanbahnung. Eine Einwilligung liegt in solchen Fällen nicht vor.

4. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
4.1 Gemäß Artikel 77 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder das BDSG verstößt
4.2 Beschwerden richten Sie bitte an:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Königstr. 10a, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/6155410
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

5. Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten und die Folgen der Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten ist für die Anbahnung und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich. Ohne diese Daten können wir Ihre Aufnahme als Mitglied nicht abschließen oder durchführen.

6. Automatische Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht

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